Verpackungsverordnung
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Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden, da Verkaufsverpackungen wieder verwendet werden können. Verbraucher sind daher zur Rückgabe von Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet.
Verpackungsverordnung und die iRepair IT GmbH
iRepair IT wird die Verpflichtungen aus der VerpackV erfüllen und einhalten. Auch unsere Lieferanten sind verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen einzuhalten. Daher sind die Verpackungsmaterialien unserer Lieferanten größtenteils bei Rücknahmesystemen angemeldet.
Verpackungen und Kunden-Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Haus- bzw. Restmüll geworfen werden und müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme, wie z.B. Papier- oder gelbe Tonne gesammelt werden. Selbstverständlich können auch die Sammelsysteme an unseren Standorten benutzt werden. Über diese Sammelsysteme können nach wie vor alle Verpackungsmaterialien, die mit dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG gekennzeichnet sind, entsorgt werden.
Zur weiteren Klärung der Rücknahme, setzten Sie sich bitte mit uns in Kontakt.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:
http://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/


